Popup-Bikelane in Berlin

Popup-Bikelane in Berlin © ADFC / Krone

Popup-Radwege sind rechtmäßig – juristische Hürden für Radwegebau müssen weg

ADFC-Statement zum Beschluss des Berliner OVG: Popup-Radwege sind rechtmäßig – juristische Hürden für Radwegebau müssen weg.

Zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Rechtmäßigkeit von Popup-Radwegen sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork:

„Der platte Versuch der AfD, die Verkehrspolitik der 1950er Jahre zurückzuholen, ist gescheitert – gut so. Geschützte Radfahrstreifen, auch in Schnellbauweise als Popup-Radweg, können  im Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung überall eingerichtet werden, wo sie die Verkehrssicherheit verbessern. Und so wie die Dinge stehen, ist das an fast jeder mehrspurigen Hauptstraße in Deutschland der Fall. Was jetzt passieren muss: Die Hürden für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur müssen weg. Es kann nicht sein, dass eine Kommune erst Fahrradunfälle nachweisen muss, um einen Radweg anlegen zu können. Es muss reichen, dass er wichtig für das kommunale Radverkehrsnetz ist. Das ist auch im Sinne der kräftigen Fahrradförderung, wie sie die Bundesregierung im Klimapaket vorsieht. Hier muss der Gesetzgeber ran!“    

Popup-Radwege: Weltweit erprobtes Modell

Popup-Radwege sind Schnellbauversionen von sogenannten geschützten Radfahrstreifen. Sie werden mit einfachen Mitteln – meist Farbe und Poller oder Baken – auf der Fahrbahn errichtet, um schnell Lücken im Radwegenetz zu schließen. Ziel ist, diese Schnellbau-Radwege im zweiten Schritt dauerhaft zu machen, denn gute Radwege sind Mangelware. Schnellbau-Radwege kommen seit Jahren weltweit zum Einsatz, um Platz für den rapide ansteigenden Radverkehr zu schaffen. Während der Corona-Pandemie war das in vielen Metropolen verstärkt der Fall, vor allem in Bogotà, Mailand, Brüssel und Paris. In Deutschland war Berlin Vorreiter beim Bau von Popup-Radwegen. München und Hamburg sind nachgezogen, in weiteren Städten sind Popup-Radwege geplant. 

Hintergrund zum Berliner Rechtsstreit

In Berlin hatte die AfD gegen acht neue Radwege geklagt. Gegen den ersten Beschluss im Eilverfahren hatte die Verkehrsverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Das OVG hat in seiner heutigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Popup-Radwege vorläufig bestätigt und den Antrag, sie bis zum Urteil im Hauptsacheverfahren abzubauen, zurückgewiesen.

Hinweis für Redaktionen: In unserem Pressebereich finden Sie Themenfotos zu Radinfrastruktur und Popup-Radwegen sowie unsere älteren Pressemitteilungen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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