ADFC-Fahrradklima-Test 2020 Key Visual © ADFC Baden-Württemberg

Zwischenstand zur Umfrage: Fahrradklima-Test knackt alle Rekorde

Die bundesweite Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit hat schon zur Halbzeit die 100.000er-Marke bei den Teilnahmezahlen geknackt.

Der aktuelle Fahrradboom zeigt sich auch beim ADFC-Fahrradklima-Test 2020. Die bundesweite Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit, die der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium durchführt, hat schon zur Halbzeit die 100.000er-Marke bei den Teilnahmerzahlen geknackt. Mehr Städte als je zuvor sind im Rennen – aber es gibt auch Kommunen, die noch einen Stimmenschub gebrauchen können.

„Wir sind begeistert, wie viele Menschen die Fahrradfreundlichkeit ihrer Städte wichtig finden und bereit sind, Auskunft über ihre Erfahrungen als Radfahrende zu geben“, sagt Kathleen Lumma, Landesgeschäftsführerin des ADFC Baden-Württemberg. Das gelte besonders, seitdem Corona viele Neuaufsteiger aufs Rad gebracht hat. Viele Bürger*innen haben in den vergangenen Monaten zum ersten Mal erlebt, wie es ist, im Jahr 2020 in Baden-Württemberg Rad zu fahren. „Dieses wichtige Feedback von Radfahrenden im Land muss von der Politik und Verwaltung ernst genommen werden und in die Weiterentwicklung des Radverkehrs einfließen. Danke an alle, die mitmachen!“, so Lumma.

65 Prozent mehr Halbzeit-Teilnahmen als 2018

Beim letzten Durchgang des ADFC-Fahrradklima-Tests im Jahr 2018 haben in den drei Monaten der Umfrage insgesamt 170.000 Personen abgestimmt. Jetzt sind es schon nach sechs Wochen mehr als 120.000 Personen, das sind 65 Prozent mehr als zum selben Zeitpunkt 2018. Bis auf Salzgitter sind schon alle 81 deutschen Großstädte im Rennen. Das heißt, sie haben bereits jetzt die Mindeststimmenzahl erhalten – und kommen damit ins große Städteranking.

Baden-württembergische Städte brauchen noch Stimmen

In Baden-Württemberg haben bereits über 16.500 Radfahrer*innen am Fahrradklima-Test teilgenommen. „Das ist eine super Halbzeitbilanz“, sagt Lumma. Ziel sei es, dass alle Städte mit mindestens 20.000 Einwohnern in die Bewertung eingehen ¬– um somit ein möglichst aussagekräftiges Bild der Fahrradfreundlichkeit im Land zu bekommen. Der ADFC ruft daher dazu auf, weiterhin fleißig abzustimmen. Zu den Städten, die noch einen Stimmenschub benötigen, gehören unter anderem Rastatt, Singen (Hohentwiel) Bruchsal, Weinstadt und Neckarsulm, aber auch kleinere Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern wie Donaueschingen, Horb, Freudenstadt, Calw oder Mössingen.

Wie fahrradfreundlich ist deine Stadt?    

Bis zum 30. November 2020 können interessierte Bürger*innen unter www.fahrradklima-test.adfc.de an der Online-Umfrage des ADFC teilnehmen. Bei den 27 Fragen geht es darum, ob man sich auf dem Rad sicher fühlt, wie gut die Radwege sind und ob die Stadt in Zeiten von Corona das Fahrradfahren besonders fördert. Damit fundierte Ergebnisse erzielt werden können, müssen pro Stadt mindestens 50 Teilnahmen vorliegen. Bei größeren Städten sind mindestens 75 beziehungsweise 100 Abstimmungsergebnisse nötig. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2021 in Berlin vorgestellt. Ausgezeichnet werden die fahrradfreundlichsten Städte in sechs Einwohner-Größenklassen. Beim ADFC-Fahrradklima-Test 2018 lagen Karlsruhe, Bremen, Göttingen, Bocholt, Baunatal und Reken in ihrer jeweiligen Größenklasse vorn.

Hinweise für Redaktionen:

Den aktuellen Zwischenstand zur Teilnahme gibt es auf www.fahrradklima-test.adfc.de/info-service. Logo und Grafiken sowie einen Erklärfilm zum ADFC-Fahrradklima-Test finden Sie im Pressebereich des ADFC. Die Ergebnisse der ADFC-Fahrradklima-Tests aus den Vorjahren gibt es auf www.fahrradklima-test.adfc.de/ergebnisse. Wir freuen uns, wenn Sie die den Aufruf zur Teilnahme auf www.fahrradklima-test.adfc.de und den Hashtag #fkt20 weiter verbreiten, denn der Test wird umso aussagekräftiger, je mehr Abstimmungsergebnisse vorliegen.  

https://stuttgart.adfc.de/pressemitteilung/zwischenstand-zur-umfrage-fahrradklima-test-knackt-alle-rekorde

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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