Stellungnahme des ADFC Stuttgart zur B14

Der ADFC Stuttgart hat eine Stellungnahme zu Umbauplänen für die B14 verfasst

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zur B14
(GRDrs 59/2024 und 93/2024)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Nopper,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Kienzle,

sehr geehrte Frau Bezirksvorsteherin Eskilsson,

sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher Grieb,

der ADFC Stuttgart begrüßt es, dass die Stadt Stuttgart den Umbau der B14 nun endlich angeht. Dies ist überfällig und man fragt sich, was sich der Gemeinderat in den 60er Jahren gedacht hat, die B14 für eine Geschwindigkeit von 80 km/h auszulegen - mitten in der Innenstadt. Im folgenden einige kurze Ausführungen, was unserer Meinung nach im Zusammenhang der Machbarkeitsstudien untersucht werden sollte.

Allgemeines

Grundsätzlich sollte bei der Planung beachtet werden, dass der Radverkehr an der B14 auf baulich getrennten Radwegen geführt wird. Diese sollten auch durch technische Maßnahmen vor Falschparkern geschützt werden, damit der Radweg nicht wie an der Heilbronner Straße in Feuerbach von Lieferverkehr zugeparkt wird.

Wilhelmsplatz

Am Wilhelmsplatz sollte die Querungsmöglichkeit für Radverkehr im Zuge der HRR3 verbessert werden.

Charlottenplatz

Bei der geplanten Verkehrsuntersuchung sollten aus Sicht des ADFC Stuttgart unbedingt auch der Planietunnel mitgedacht werden. Brauchen wir den Planie-Tunnel überhaupt noch für den Kfz-Verkehr?

Als Sofortmaßnahme sollte je Richtung ein Fahrstreifen in einen Radweg umgewidmet werden, um die Königstraße an dieser wichtigen Stelle queren zu können.

Die Paulinenbrücke und die Wolframstraße sollten als Querungen für den Autoverkehr ausreichen.

Gebhard-Müller-Platz

Die Querung des Gebhard-Müller-Platzes sollte für den Radverkehr die selbe Wartezeit wie der heute genutzte Ferdinand-Leitner-Steg bieten, also quasi keine. Wenn die Straße vor dem Hauptbahnhof verkehrsberuhigt wird, ergibt sich das vermutlich von alleine. Diese Verkehrsberuhigung sollte möglichst zeitnah eingeplant werden.

Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße

Bei der Querung der Kreuzung entlang der Hauptradroute 1 sollte ein Brückenbauwerk vorgesehen werden, damit man zügig die Kreuzung queren kann – wie heute auf der Grünen Brücke, aber getrennt vom Fußverkehr. Auch die Querrichtung muss für den Radverkehr ertüchtigt werden.

Cannstatter Straße

Der Radschnellweg an der Cannstatter Straße sollte direkt mit der Kanalsanierung errichtet werden.

Viele Grüße
Tobias Willerding
Kreisvorsitzender ADFC Stuttgart


https://stuttgart.adfc.de/pressemitteilung/stellungnahme-des-adfc-stuttgart-zur-b14

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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