Stellungnahme des ADFC zum "Tempo 30"-Antrag des Stuttgarter Gemeinderats

Der ADFC Stuttgart unterstützt den Antrag des Stuttgarter Gemeinderats der bundesweiten "Tempo 30"-Initiative beizutreten. Er bezieht Stellung und kritisiert die ablehnende Stellungnahme der Stadtverwaltung.

Verkehrsschild Tempo 30 Zone
Tempo 30 Zone © -

Der ADFC Stuttgart unterstützt den Antrag 255/2021 aus dem Stuttgarter Gemeinderat der bundesweiten "Tempo 30"-Initiative beizutreten ganz ausdrücklich. Viele Großstädte in Europa zeigen, dass durch Tempo 30 die Lebensqualität deutlich verbessert wird und es deutlich weniger Schwerverletzte und Tote im Straßenverkehr gibt. Mit dem Beitritt der Landeshauptstadt Stuttgart wird ein deutliches politisches Signal an den neuen Bundesverkehrsminister gesendet, den deutschen Kommunen mehr Flexibilität bei der Anordnung von Tempo 30 zu geben.

Wir möchten uns bei dem Stuttgarter Gemeinderat für diesen mehrheitlich unterstützten Antrag ausdrücklich bedanken und freuen uns auf den Beschluss in einer der kommenden Sitzungen!

Inhaltlich überhaupt nicht nachvollziehen können wir die ablehnende Stellungnahme der Stadtverwaltung zu diesem Antrag. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind eben häufig nicht ausreichend. Hier kurz zwei Beispiele aus der politischen Diskussion aus 2021:

Thema Schwabtunnel: Viele Leute wollten hier Tempo 30. Nur leider geht dies hier wegen der Straßenverkehrsordnung nicht, weswegen die Stadtverwaltung vorgeschlagen hatte den Tunnel für den Autoverkehr in eine Fahrtrichtung komplett zu sperren. Das wollte man dann aber doch nicht und so passiert erstmal nichts.

Ein weiteres Beispiel ist die Osterbronnstraße, die sich aktuell in der politischen Diskussion befindet. Auch hier wird Tempo 30 gewünscht und die Verwaltung könnte sich viel Arbeit sparen, wenn sie das hier einfach anordnen könnte. Offenbar scheint die Stadtverwaltung aber eine komplizierte städtebauliche Begründung vorzuziehen, mit der dann lediglich eine Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 40 erreicht wird.

Ebenso wundert es uns, dass das Thema Verkehrssicherheit in der 3-seitigen Stellungnahme der Verwaltung nur nebenbei im zweiten Satz angerissen wird, während viele angebliche Nachteile von der Stadtverwaltung lang und breit ausgeführt werden.  Obwohl es in der Stadtverwaltung sehr viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thema Verkehrssicherheit gibt, war es diesen offenkundig nicht möglich einen substantiellen Beitrag zu dieser Stellungnahme zu liefern.

Laut Straßenverkehrsordnung geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Im Angesicht dieser Tatsache hätte die Verkehrssicherheit in der Stellungnahme deutlich mehr Platz verdient.


https://stuttgart.adfc.de/neuigkeit/stellungnahme-tempo-30

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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