Blaues Verkehrszeichen für reinen Radweg (Zeichen 237)

Verkehrszeichen reiner Radweg (Zeichen 237) © BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zu diversen Planungen

Der ADFC Stuttgart nimmt Stellung zu Radverkehrsplanungen an der Kriegsbergstraße, am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, an der Schockenriedstraße, sowie zum Radweg am Wasenufer.

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zu Planungen zur Kriegsbergstraße/Kurt-Georg-Kiesinger-Platz/Schockenriedstraße/Radweg am Wasenufer

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Nopper,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 24. Oktober werden diverse Radverkehrsthemen behandelt. Hier eine kurze ADFC Stellungnahme dazu.

Kriegsbergstraße (GDRs 363/2023)

Die Planung zur Kriegsbergstraße von 2021 in Anlage 4 der Gemeinderatsdrucksache ist geradezu schockierend. Sie könnte geradezu aus den sechziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts stammen, so ist der erste Eindruck. Es verwundert den ADFC Stuttgart, dass sowas 2 Jahre nach dem Zielbeschluss Radverkehr von 2019 noch eine normale Verkehrsplanung war. Es ist sehr positiv, dass die Verwaltung diese Planung nochmal überarbeiten möchte.

Dennoch möchten wir kurz beschreiben, wie wir uns die Zukunft dieses Bereichs vorstellen:

Der Hegelplatz könnte zu einem Kreisverkehr nach niederländischem Vorbild umgebaut werden – mit umlaufendem, vorfahrtberechtigtem Radweg. Radwege oder Radfahrstreifen müssen durchgängig vom Hegelplatz bis zum Kurt-Georg-Kiesinger Platz verlaufen. Auch an allen anderen Richtungen am Hegelplatz ist der Radverkehr zu berücksichtigen – man beachte die Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen, in der die Achse Kriegsbergstraße – Hegelstraße Teil einer Variante der Route nach Leonberg darstellt, und die Hauptradrouten 22 und 61. Im Plan ist nicht einmal der Status quo in der Holzgartenstraße (Hauptradroute 22) berücksichtigt, in der es einen Radfahrstreifen bzw. eine Umweltspur gibt. Am Herdweg muss als Teil der Hauptradroute 22 zumindest bergauf eine getrennte Radverkehrsführung eingerichtet werden. Die Radwege an der Kriegsbergstraße müssen an allen Knotenpunkten ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Da dann größtenteils immer noch zwei Spuren je Richtung übrigbleiben, können Busspuren unabhängig von Radverkehrsanlagen eingerichtet werden.

Kurt-Georg-Kiesinger-Platz

Auch am Arnulf-Klett-Platz/Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ist ein fahrradfreundlicher Umbau mit deutlich weniger Kfz-Spuren auf ein normales, stadtverträgliches Maß erforderlich. Der aktuelle Plan aus der Präsentation, die ebenfalls am kommenden Dienstag vorgestellt wird, hat entscheidene Defizite:

1. Es gibt keinen Plan für die Anbindung des Radfahrangebots in der Kriegbergstraße oder der Verlängerung der Radwege in der Theodor-Heuss-Straße über die Friedrichstraße an den Kurt-Georg-Kiesinger Platz (Radschnellweg City-Ring)! Das muss direkt mitgeplant werden. Die Umgestaltung der Schillerstraße wird sich sicher noch 20 Jahre hinziehen, so lange sollte die Stadt nicht warten!

2. Das Radwegmaß sollte von 3,50 auf 4,00 Meter angehoben werden, dann gibt es auch Fördermittel vom Land für Radschnellwegverbindungen. Warum hat man diese 0,50 Meter nicht mehr gefunden - das ist in keinster Weise nachvollziehbar! Ein Mangel an Platz kann es ja nicht sein!

3. Die 4 Querungen des Radwegs direkt hintereinander mit der Parkhausein-/ausfahrt werden vermutlich ein Unfallschwerpunkt (vgl. Holzstraße), das muss besser gehen!

Wenn hier ein Kreisverkehr nicht möglich ist, sollte als erstes eine Kreuzung nach niederländischem Vorbild geprüft werden. Entscheidend sind dabei folgende Eigenschaften: Enge Abbiegeradien für Kfz, damit langsam rechts abgebogen wird – bei Lkw ist dabei seit einiger Zeit Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Die Radwege werden so geführt, dass die abbiegenden Kfz-Fahrer möglichst im rechten Winkel darauf treffen. Gute Sichtbeziehungen sind selbstverständlich zu gewährleisten, auch sollte der Radweg dabei nicht allzu kurvig geführt werden. Die Querungen für den Fuß- und Radverkehr sind möglichst kurz und direkt, extra Kfz-Rechtsabbiegestreifen mit Dreiecksinsel wie im vorliegenden Plan verbieten sich dabei. Selbstverständlich ist der Radverkehr nicht nur in einzelnen Fahrbeziehungen, sondern an allen Knotenarmen auf beiden Seiten subjektiv und objektiv sicher zu führen. Planen Sie für die elfjährige Laura, wie in der hier verlinkten Broschüre des BMDV auf Seite 5 beschrieben! https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/einladende-radverkehrsnetze.html
 

Schockenriedstraße (GRDrs 468/2023)

Noch ein Wort zur Schockenriedstraße: Da dort die Kfz-Verkehrsmengen nicht sehr hoch sind, wäre ein Verzicht auf Radfahrstreifen zugunsten der Schwammstadt an sich durchaus vertretbar, sofern gleichzeitig Tempo 30 eingeführt wird. Dies gilt aber nicht, wenn bei anderen Planungen die Schwammstadt überhaupt keine Rolle spielt und stattdessen eine Maximierung asphaltierter Kfz-Fläche stattfindet. Wo ist der Beitrag zur Schwammstadt am Georg-Kiesinger Platz oder in der Kriegsbergstraße bzw. am Hegelplatz?

Radweg am Wasenufer

Ein Plan zum Wasenufer liegt dem ADFC Stuttgart nicht vor. Grundsätzlich wäre aber ein Ausbau des Radwegs am Wasenufer zum Radschnellweg wünschenswert. In der Machbarkeitsstudie Radschnellwegverbindungen ist der Radschnellweg auf der anderen Neckarseite neben der B10 angesiedelt. Aber die Politik möchte ja die B10 überdeckeln um Stuttgart-Ost zum Neckar zu öffnen. Dieses Bauvorhaben dauert mindestens 20 Jahre. Daher sollte man den Radschnellweg zumindest auf Höhe der geplanten B10 Überdeckelung auf der anderen Neckarseite am Wasen realisieren, damit der Radschnellweg schneller realisiert werden kann. Mit einer neuen Brücke über den Neckar könnte dann wieder auf die B10 Seite zurückgewechselt werden.

Viele Grüße

Tobias Willerding


Kreisvorsitzender ADFC Stuttgart

https://stuttgart.adfc.de/pressemitteilung/stellungnahme-des-adfc-stuttgart-zu-diversen-planungen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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