Kampagne der Stadt Stuttgart "miteinander läufts besser"

Kampagne der Stadt Stuttgart "miteinander läufts besser" © Stadt Stuttgart

Stellungnahme des ADFC zur Kampagne Rad nimmt Rücksicht

ADFC unterstützt die Kampagne der Stadt „Rad nimmt Rücksicht“ – sieht aber Widersprüche zur aktuellen Radverkehrsinfrastruktur

ADFC unterstützt die Kampagne der Stadt „Rad nimmt Rücksicht“. So wie wir Radfahrende Rücksichtnahme von Autofahrer*innen erwarten, sollte Rücksichtnahme gegenüber zu Fuß Gehenden eine Selbstverständ­lichkeit sein. Anderseits zeigt die Kampagne auch die Defizite der Stuttgarter Radinfrastruktur. 

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zur Kampagne „Rad nimmt Rücksicht“ der Stadt Stuttgart 

„Miteinander läuft’s besser“ – unter diesem Motto hat die Stadt Stuttgart im letzten Jahr mit einer umfangreichen Kampagne (Plakatwände, Brücken-banner, Telefonansage, Aufkleber usw.) auf den notwendigen Überholab-stand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts hingewiesen, den Autofahrer*innen beim Überholen von Radfahrenden einhalten müssen. 

In diesem Jahr startet die Stadt mit einer neuen Kampagne „Rad nimmt Rücksicht“. Die Kampagne weist Radfahrende darauf hin, besondere Rück-sicht gegenüber Fußgänger*innen als schwächere Verkehrsteilneh-mer*innen zu nehmen.

Der ADFC Stuttgart unterstützt die Kampagne ausdrücklich!
So wie wir Radfahrende Rücksichtnahme von Autofahrer*innen erwarten, sollte Rücksichtnahme gegenüber zu Fuß Gehenden eine Selbstverständ-lichkeit sein.

Die bisherigen Kampagnen zu „Miteinander läufts besser“, die Abstands-kampagne im letzten Jahr sowie die Rücksicht-Kampagne in diesem Jahr, verdeutlichen jedoch auch die Defizite der Radverkehrsinfrastruktur in Stuttgart. So gibt es zum Beispiel zwischen Bad Cannstatt und Stuttgart Mitte keine konfliktfreie Radverkehrsinfrastruktur. Entweder kann man zwischen Fußgänger*innen im Schlossgarten fahren oder auf die Neckarstraße ausweichen und hier gefährliche Überholmanöver durch den Kfz-Verkehr in Kauf nehmen. 

Die aktuelle Stuttgarter Verkehrsinfrastruktur zwingt Radfahrende häufig in den Mischverkehr mit zu Fuß Gehenden. Es braucht zum Beispiel neue, getrennte Radwege an der Cannstatter Straße, der Heilbronner Straße und der Prag¬straße um den Alltagsradverkehr aus dem Schlossgarten/ Rosensteinpark zu holen. 
Aber selbst neueste Planungen, wie der Umbau der Pragstraße, sehen wieder kombinierte Rad-/Gehwege vor. Dafür haben die Radfahrer*innen in Stuttgart kein Verständnis.

Die Stadt Stuttgart hat großen Nachholbedarf, um ihren eigenen Ansprüchen, die sie in Kampagnen wie diesen formuliert hat, bei der Verkehrsplanung auch Rechnung zu tragen.

 
Zum Schluss noch ein paar Gedanken in Richtung der Radfahrer*innen:

  • Radfahrer*innen haben auf Gehwegen nichts verloren! Besonders ärgerlich sind jedoch die Radfahrenden, die auf nicht für sie freigegebenen Gehwegen zwischen Fußgänger*innen Slalom fahren. Dies gefährdet insbesondere alte Menschen und spielende Kinder.
  • Es gibt zahlreiche Radverkehrsverbindungen auf Wirtschafts- und Waldwegen, auf denen die gemeinsame Nutzung mit dem Fußverkehr vorgegeben ist. Hier heißt es rechtzeitig klingeln, Tempo runter und den schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen Vorrang einräumen.
  • Besonderes Augenmerk gilt es auf Kinder zu richten. Ihre Spontanität – so erfrischend sie auch manchmal ist – erfordert von uns extrem hohe Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.
  • Das Smartphone sollte man während des Fahrradfahrens genauso wenig nutzen wie am Steuer eines Autos.
  • Bei Fußgänger*innen, die wohlwollend Platz machen, sich zu bedanken, hat noch niemandem geschadet und erhöht das gegenseitige Verständnis.

In diesem Sinne:
„Rad nimmt Rücksicht“
 

https://stuttgart.adfc.de/pressemitteilung/stellungnahme-des-adfc-zur-kampagne-rad-nimmt-ruecksicht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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