Blaues Verkehrszeichen für reinen Radweg (Zeichen 237)

Verkehrszeichen reiner Radweg (Zeichen 237) © BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen

Umbau Friedrichswahl: Erneute Stellungnahme des ADFC

Die Pläne zum Umbau des Knotenpunkts "Friedrichswahl" wurden überarbeitet. Der ADFC ist entsetzt, dass darin keine Verbesserungen für den Radverkehr enthalten sind. Kritikpunkte des ADFC wurden nicht berücksichtigt!

Die Pläne zum Umbau des Knotenpunkts "Friedrichswahl" wurden überarbeitet. Der ADFC ist entsetzt, dass darin keine Verbesserungen für den Radverkehr enthalten sind. Die Kritikpunkte der ausführlichen Stellungnahme des ADFC vom 20.6.2021 wurden nicht berücksichtigt!

Hier die komplette erneute Stellungnahme des ADFC Stuttgart zu den Planungen zur Friedrichswahl 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Nopper,
sehr geehrte Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
 
der ADFC Stuttgart ist bestürzt über die aktuelle Planung zum „Umbau Knotenpunkt B 10/B 27 Direktauffahrt Friedrichswahl“ gemäß GRDrs 861/2021, die sich hinsichtlich des Radverkehrs in keiner Weise gegenüber der ursprünglichen Planung (GRDrs 334/2021) verbessert hat.
 
Unsere detaillierte Stellungnahme vom 20.06.2021 wurde nicht einmal im Ansatz berücksichtigt. Es ist für den ADFC Stuttgart nicht nachvollziehbar, dass Straßenbauprojekte, die erst weit in der Zukunft realisiert werden können, mit Planungsinstrumenten aus der Vergangenheit vorgestellt werden. Der ADFC Stuttgart schließt sich inhaltlich der Kritik des Radentscheid Stuttgarts ohne Vorbehalt an. Dies betrifft insbesondere der die Gefährlichkeit der geplanten Fahrradweichen und der freien Rechtsabbieger. Wir weißen darauf hin, dass nach RASt 06 unter 6.3.8.2 der Bau von freien Rechtsabbiegern mit kreuzendem Rad-/Fußverkehr ohne getrennte Signalisierung nicht mehr empfohlen wird und damit nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Wir richten einen dringenden Appell an die Straßenverkehrsbehörde, diesen Plan so nicht zu genehmigen.
 
Es ist beschämend, dass der Stadt bei einem Bauvolumen zwischen 100 und 400 Millionen Euro für den Radverkehr nichts Besseres einfällt als die althergebrachte, kostengünstige Restflächenverwertung.
 
Der ADFC fordert Stadtverwaltung und Politik auf, hinsichtlich der Radverkehrsführung – es geht hier auch um eine Radschnellverbindung – alternative und innovative Lösungen auszuarbeiten und zu beschließen. Der ADFC Stuttgart hat dazu einen Vorschlag unterbreitet.
 
Ganz allgemein ist das eine Planung, welche den MIV nicht wie im VEK 2030 vorgesehen reduzieren, sondern erhöhen wird. Eine zukunftsgerichtete Planung muss mit weniger als der halben Kreuzungsfläche auskommen. Es genügt nicht, die vorhandene Planung in Details zu korrigieren – sie muss komplett von der ersten Linie an neu aufgesetzt werden!
 
Kreuzungsfrei darf nur der Verkehr geführt werden, der zu fördern ist und daher die Kreuzung zügig passieren können soll. Dies sind:
- der Fußgängerverkehr
- der Radverkehr
- der Stadtbahnverkehr (hier kann aber auf eine kreuzungsfreie Führung 
verzichtet werden, da dafür eine Bevorrechtigung eingerichtet werden kann)
 
Auf einen Tunnel für den MIV, um den Knoten zu unterqueren, sollte komplett verzichtet werden. Allenfalls eine Einhausung aus Schallschutzgründen (außerhalb des Knotens) sollte erwogen werden.
 
 
Freundliche Grüße
Tobias Willerding
ADFC Stuttgart
Vorsitzender
 

Downloads

Plan zur Radverkehrsführung beim Umbau Friedrichswahl

Plan Umbau Friedrichswahl

Copyright: Stadt Stuttgart

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https://stuttgart.adfc.de/artikel/erneute-stellungnahme-des-adfc-stuttgart-zum-umbau-friedrichswahl-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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