Blaues Verkehrszeichen für reinen Radweg (Zeichen 237)

Verkehrszeichen reiner Radweg (Zeichen 237) © BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen

Verbesserungsvorschläge zur Planung des Knotenpunkts Friedrichswahl

Der ADFC unterstützt die optimierte Variante der Planung des Knotenpunkt Friedrichswahl, hat aber im Detail noch ein paar Verbesserungsvorschläge.

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zur weiteren Planung des Knotenpunkts Friedrichswahl (GRDrs 1004/2023)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Nopper,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

der ADFC Stuttgart möchte sich bei der Stadtverwaltung für die Durchführung der Planungswerkstatt bedanken. Die Diskussionen bei den zwei Terminen in Zuffenhausen haben dazu beigetragen die Planung deutlich zu verbessern.

Wir unterstützen die weitere Planung der optimierten Variante 8b 4b LT. Allerdings haben wir noch einige Verbesserungsvorschläge zum Knotenpunkt sowie zur Mea-Brücke.

Die Durchführung der Machbarkeitssstudie zu einer Radschnellverbindung entlang der B27 unterstützen wir ebenfalls. Hier ist hervorzuheben, dass die Radschnellverbindung sowohl bei dem Lang- als auch bei dem Kurztunnel entlang der B27 geführt werden kann.

Verbesserungsvorschläge zur Friedrichwahl:

Während mit dem Auto alle Fahrbeziehungen an der Friedrichwahl möglich sind, ist dies mit dem Fahrrad nicht der Fall. Manche Verbindungen sind nur möglich, wenn man mit dem Fahrrad die Z-Übergänge nutzt. Wie kann man von der Mea-Brücke auf den geplanten Radschnellweg an der B27 auffahren? Wie kann man mit dem Fahrrad von der Heilbronner Straße links auf die Mea-Brücke abbiegen? Gibt es hier eine vorherige Querungsmöglichkeit um auf die andere Straßenseite zu kommen von dem Z-Übergang mal abgesehen?

Die Radfahrstreifen in der Ludwigsburger Straße sind mit 2 Meter etwas knapp, zumal noch nicht klar ist, ob die Radschnellverbindung wirklich an der B10/27 gebaut werden kann oder am Ende doch auf der Ludwigsburger Straße verläuft.

Es fehlt die Anbindung der Siemensstraße an die MEA-Brücke. Dies sollte zu Fuß und mit dem Fahrrad auch weiterhin möglich sein.

Die Planung für den Knoten MEA-Brücke / Wernerstraße ist ungeeignet, vor allem funktioniert es so nicht, per Rad von der Brücke kommend rechts auf die Fahrbahn abzubiegen. Fraglich ist an der Wernerstraße auch, ob es sinnvoll ist, einen (mit nur 1,85m zu schmalen) Radfahrstreifen stadteinwärts neu einzurichten und dafür auf die bestehende Radverkehrsanlage stadtauswärts zu verzichten. Im Knotenumfeld ginge beides,  wenn man auf Abbiege- und Einfädelspuren verzichtet. Die Stadtverwaltung könnte in der Wernerstraße auch einen Zweirichtungsradweg an der Bahnseite prüfen.

Viele Grüße
Tobias Willerding
Kreisvorsitzender ADFC Stuttgart

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https://stuttgart.adfc.de/artikel/verbesserungsvorschlaege-zur-planung-des-knotenpunkts-friedrichswahl-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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