Stellungnahme des ADFC Stuttgart zu Umweltmaßnahmen auf Radwegen in Stuttgart

In letzter Zeit häufen sich Umweltschutzmaßnahmen zu Lasten des umweltfreundlichen Radverkehrs in Stuttgart. Wir nennen Beispiele und fordern ein Umdenken.

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zu Umweltmaßnahmen auf Radwegen in Stuttgart

In letzter Zeit häufen sich diverse Umweltschutzmaßnahmen in Stuttgart zu Lasten des umweltfreundlichen Radverkehrs in Stuttgart. Wir finden, dass diese Maßnahmen kontraproduktiv sind. Hier sollte in der Verwaltung und Politik schleunigst ein Umdenken stattfinden. Hier einige konkrete Beispiele aus den letzten Jahren:

1. Bereits vor einiger Zeit hat die Stadt Stuttgart den Fuß- und Radweg nördlich des Neckars auf Höhe des Wasen gepflastert - vermutlich um Fläche zu entsiegeln. Dieses grobe Pflaster stellt eine starke Qualitätsverschlechterung für den Radverkehr dar und sorgt nicht dafür, dass Leute auf das Rad umsteigen. Besonders ungefederte Fahrräder oder auch Fahrräder mit kleinem Reifendurchmesser (z.B. Kinderfahrräder) sind hier besonders betroffen. Der Weg sollte wieder asphaltiert werden!

2. Auf der anderen Neckarseite bei der Uferstraße wurde der Fuß- und Radweg ebenfalls mit einen neuen wasserdurchlässigen Drähnasphalt versehen. Dieser Drähnasphalt stellt im Vergleich zu den Pflastersteinen auf der anderen Neckarseite zwar eine Verbesserung dar, allerdings ist die Oberflächenqualität nicht so gut wie vor der Belagssanierung. Warum hier der Fuß- und Radweg entsiegelt werden muss, während wenige Meter weiter die über 20 Meter breite Uferstraße umwelttechnisch scheinbar kein Problem darstellt, ist für uns ebenfalls völlig unverständlich.

3. Bei Stuttgart-Möhringen wurde ein breiter Rad- und Fußweg als Umweltausgleichmaßnahme für die U6 auf die Hälfte verkleinert, sodass es hier im Sommer zu einer viel größeren Zahl an Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr kommt als in der Vergangenheit.

4. Bei Stuttgart-Heslach ist die Hauptradroute 1 - die wichtigste Radroute in Stuttgart - auch nach vielen Jahren immer noch nicht vollständig beleuchtet. Warum das hier nicht geht - während wenige Meter weiter die Burgstallstraße und die Tankstelle nachts leuchtet wie ein Weihnachtsbaum - ist ebenfalls unverständlich.

5. Der absolute Gipfel ist aber die von der Stadt Stuttgart angekündigte Umleitung am Neckarradweg bei Stuttgart-Mühlhausen:

https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/dezember-2021/sperrung-neckarradweg-entlang-hauptklaerwerk-stuttgart-muehlhausen.php

Die Umleitung führt entlang des Scillawalds, hier soll man sein Fahrrad wegen Krötenwanderung im Frühjahr offenbar auf einer Strecke von ca. 1,5 km schieben. Dadurch verlängert sich die Fahrzeit mit dem Pedelec für diesen Abschnitt von 3,6 Minuten (25 km/h) auf 18 Minuten (5 km/h). Das ist so als würde man die neue Weinsteige mit Tempo 8 statt Tempo 40 beschildern. Darüber hinaus handelt es sich um eine Hauptradroute, die ganzjährig befahrbar sein sollte. Davon abgesehen hätte man die Baumaßnahme am Klärwerk auch auf eine Zeit nach der Krötenwanderung verschieben können.

Nach der Baumaßnahme am Klärwerk soll der Neckarradweg laut Stadt Stuttgart wieder hergestellt werden, vermutlich wieder mit groben Pflastersteinen? Tatsächlich haben wir gehört, dass die Stadtverwaltung plant den Neckarradweg weiter und möglicherweise sogar komplett zu pflastern?! Das finden wir in keinster Weise hinnehmbar! Niemals käme die Stadtverwaltung auf die Idee eine Hauptverkehrsstraße zu pflastern - nur bei Hauptradrouten scheint das kein Problem zu sein!

Wir finden, dass das so nicht weitergehen kann und fordern daher Verwaltung und Gemeinderat auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um alternative Flächen für Umweltmaßnahmen zu finden. Im Januar steht die Debatte über Klimaschutz im Stuttgarter Gemeinderat an und warum sollte jemand auf ein klimafreundliches Verkehrsmittel wie das Fahrrad umsteigen, wenn er es erstmal 18 Minuten lang schieben muss oder sich die ganze Fahrt auf Pflaster durchschütteln lassen muss?

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https://stuttgart.adfc.de/artikel/stellungnahme-umweltmassnahmen-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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