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Stellungnahme des ADFC Stuttgart zum Doppelhaushalt 2024/2025

Der ADFC Stuttgart nimmt Stellung zum Doppelhaushalt 2024/2025. Die wichtigsten Punkte sind Personal, Ausbau wichtiger Radrouten und Bearbeitung von Problembereichen.

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zum Doppelhaushalt 2024/2025


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Nopper,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,


nach der Veröffentlichung des städtischen Haushaltsentwurfs möchten wir uns als ADFC Stuttgart dazu äußern, was aus unserer Sicht notwendig ist, um den Radverkehr entscheidend voranzubringen. Wir begrüßen sehr, dass es eine Mehrheit unter den Fraktionen zu geben scheint, die Mittel für den Radverkehr auf 40 Euro/Einwohner zu erhöhen. Wir setzen darauf, dass dies tatsächlich so beschlossen wird, auch wenn es im Entwurf der Stadt so noch nicht vorgesehen ist. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Zielbeschlusses des Radentscheids.

Was sind die wichtigsten Punkte, die angegangen werden müssen?
1. Ausreichend und gut motiviertes Personal für die Umsetzung.
2. den Ausbau von Hauptradrouten und wichtigen Radwegen vorantreiben.
3. Problembereiche wie a) sicheres Radfahren auf Straßen mit Stadtbahn im Fahrbahnbereich oder b) fahrradunfreundliche Fahrbahnbeläge
bearbeiten.

1. Personal


Beschleunigung der Umsetzung der notwendigen Projekte: In allen drei hauptbetroffenen Ämtern muss das Personal aufgestockt werden, insbesondere im Tiefbauamt. U.a. muss Personal vorhanden sein, das sich um fahrradfreundliche LSA-Schaltungen nach den Vorgaben der Studie „E Klima“ der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen).

In der Straßenverkehrsbehörde muss die Schulwegplanung gestärkt werden: Derzeit gibt es nur eine halbe Stelle, bis 2030 sollen alle Bezirke geplant sein. Das ist zu wenig und dauert zu lange, eine Aufstockung um mindestens eine ganze Stelle ist notwendig!

Insgesamt müssen attraktivere Arbeitsplätze geschaffen werden, über die geplante Stuttgart-Zulage hinaus sollten ggf. Mitarbeiterwohnungen und Kindergärten angeboten werden. Für klimarelevante Arbeitsplätze sollte ein Klimabonus eingeführt werden. Auch Dienstfahrräder für einzelne Mitarbeiter, die mit Verkehrsthemen zu tun haben, könnten die Attraktivität steigern und gleichzeitig die Perspektive des Radverkehrs bei den Mitarbeitern stärken.

Alle Mitarbeiter*innen im Verkehrsbereich müssen in Sachen Radverkehr geschult werden, insbesondere Baustellen, LSA, Überwachung. Bei Letzterem geht es vor allem um das Bewusstsein, dass es keine Bagatelle ist, wenn ein Rad- oder Gehweg zugeparkt wird. Zum Thema Falschparken schicken wir nochmal eine gesonderte Stellungnahme.


2. Ausbau der Hauptradrouten und wichtiger Radwege


Neben dem puren Zahlenwerk wird im Zusammenhang mit dem Haushalt auch eine Projektliste erstellt (s. Radbericht). Damit die Haushaltsmittel eine größtmögliche Wirkung erzielen, ist es wichtig, dass darin auch die drängendsten Punkte enthalten sind. 

Größte Klimawirkung haben Push-Maßnahmen, am besten mit Pull-Maßnahmen kombiniert:
Parkflächen und Fahrspuren umverteilen, Geschwindigkeit reduzieren, Kfz-Verkehr aus Nebenstraßen heraushalten. Für Radstellplätze sollten Kfz-Parkflächen umgewidmet werden, eine Förderung von Abstellplätzen außerhalb des öffentlichen Raums kann dazu allenfalls eine Ergänzung sein.

Mehr Superblocks: Dies ist eine Maßnahme, die allen hilft, die entsprechenden Gebiete lebenswerter zu machen; daher sind sie nicht aus dem Rad-Etat zu finanzieren. Um die Umsetzung zu beschleunigen, sollten sie zuerst provisorisch eingeführt werden, die bauliche
Umgestaltung erfolgt später – so wie es in der Augustenstraße vorgesehen ist. Die bereits anvisierten drei Superblocks pro Doppelhaushalt sollten damit eher eine Untergrenze sein. In nicht für Superblocks geeigneten Gebieten sollten einzelne modale Filter den Kfz-Durchgangsverkehr aus den Nebenstraßen heraushalten. Für die bauliche Umgestaltung sollten die Gebühren für das Anwohnerparken erhöht werden, gleichzeitig sinkt dadurch der „Parkdruck“.
Aber auch „klassischer“ Radwegebau ist erforderlich, um alltagstaugliche überörtliche Verbindungen herzustellen. Eine Auswahl ist in Anlage 1 zusammengestellt.

Wichtige Punkte im Radschnellverbindungs- und Hauptradroutennetz, die dringend angegangen werden sollten:

  • Die 13 Radschnellverbindungen gemäß Machbarkeitsstudie, insbesondere der „City-Ring für den Radverkehr“ (RSV Nr. 13), sollten dringend umgesetzt werden, was vielerorts auch mit provisorischen Maßnahmen möglich ist.
  • An der B14 muss endlich der Beschluss verwirklicht werden, die Kfz-Fläche um 50% zu reduzieren.
  • Am Anstieg zur Ruhbank (RSV Nr. 6 und 7) ist als Auftakt ein Popup-Radweg an der Pischekstraße vorzusehen. Dieser Abschnitt ist zugleich ein wichtiger Schulweg.
  • HRR 1 König-Karl-Straße (insbes. unter der Eisenbahnbrücke) und Wilhelmsplatz sowie Waldburgstraße
  • HRR 2 Landhausstraße Kernerplatz bis Wangener Straße
  • HRR 4 Vogelsang bis Botnang
  • HRR 6 Pragsattel bis Feuerbach
  • HRR 7 Mercedesstraße bis Gaisburger Brücke und Benzstraße im Bereich der Gaggenauer Straße
  • HRR 31, 62, 63 (Neckarstraße, Urbanstraße, Olgastraße, Filderstraße) stärken, als Alternative zum Schlossgarten.

Zudem werden mehr Mittel für Sofortmaßnahmen benötigt. Dies gilt insbesondere für Schulwege, damit die Radschulwegeplanungen nicht nur zu Empfehlungen für die Schüler*innen, sondern auch zu konkreten Maßnahmen führen. Insgesamt sollten mehr Pop-Up-Maßnahmen durchgeführt werden, da damit eine schnellere Umsetzung möglich ist.


3. Bei den folgenden beiden Punkten geht es darum, sie überhaupt als wichtiges Thema aufzunehmen und als Auftakt einzelne Abschnitte entsprechend umzugestalten.


3a. Wichtiges Sicherheitsthema: Radverkehr auf Fahrbahnen mit Stadtbahn.


Gefahr besteht vor allem, wenn rechts geparkt wird und zwischen Auto und Schiene wenig Platz ist; aber auch, wenn der Fahrbahnverlauf zu einer spitzwinkligen Querung zwingt.

Einige Beispiele:

  • Landhausstraße (östl. Teil)
  • Hackstraße
  • Alexanderstraße – Gerokstraße – Gänsheidestraße
  • Freihofstraße (Stammheim)
  • Hölderlinstraße
  • Schmidener Straße

3b. Pflasterstraßen fahrradfreundlich umgestalten.


Für die Radfahrer*innen am besten ist Asphalt; wo das nicht möglich ist, etwa durch Denkmalschutzauflagen, sollte zumindest ebenes Pflaster verwendet werden. Dieses kann aus dem Originalpflaster durch Schleifen oder Sägen hergestellt werden.
Beispiele:

  • Landhausstraße nahe Lukasplatz
  • Daimlerplatz
  • Haußmannstraße (östl. Teil)

Viele Grüße
Tobias Willerding
Kreisvorsitzender ADFC Stuttgart

Anlage 1

  • Hedelfingen – Lederberg
  • Möhringen – Degerloch via Sigmaringer Straße
  • Degerloch – Landhauskreuzung via Epplestraße
  • Muckensturm – Steinhaldenfeld
  • Mittlere Filderstraße
  • Filderhauptstraße zwischen Plieninger Mitte und Garbe
  • Von Botnang zum Botnanger Sattel (richtungsbezogen, da der Abschnitt kurz ist)
  • Botnang – Feuerbach
  • Mühlhausen – Freiberg via Mönchfeldstraße (natürlich ohne Treppe)
  • Lückenschluss bei Stammheim Richtung Möglingen
  • Bärensträßle bis Abzweig Solitude (K9503), perspektivisch auch die Bergheimer Steige
  • Bad Cannstatt – Zuffenhausen (über Schnarrenberg)
  • In Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen:
  • Zuffenhausen – Korntal via Nordseestraße
  • Grüner Heiner – Münchingen
  • Bad Cannstatt – Schmiden
  • Gerlinger Straße westl. der Rappachstraße

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https://stuttgart.adfc.de/artikel/stellungnahme-des-adfc-stuttgart-zum-doppelhaushalt-2024-2025-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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