Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Stuttgart

Tempo-20-Zone in der Tübinger Straße, Stuttgart

Tempo 20 in der Tübinger Straße, Stuttgart. © Mussklprozz, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=26480461

Autos abbremsen, Vorrangregeln ändern

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Stadtgeschwindigkeitskonzept erstellt. Es birgt etliche Vorteile für Verkehrsteilnehmer*innen wie für Anwohner*innen – und muss jetzt halt auch umgesetzt werden. Dabei schlagen wir ein paar Verbesserungen vor.

Beim Stadtgeschwindigkeitskonzept geht es zuallererst um Temporeduktion – und das ist gut so. Denn Tempo 30 (oder sogar Tempo 20) in den Stadtbezirken wirkt sich z.B. auf Gesundheit, Lärmbelastung oder Verkehrssicherheit sehr positiv aus und wird die Lebensqualität in Stuttgart deutlich steigern. Obwohl man auch mit dem Fahrrad deutlich schneller als 20 km/h fahren kann, überwiegen für uns in Geschäftsstraßen mit Tempo 20 die Vorteile. 

Ampelschaltungen sollten angepasst werden, um die Grünzeiten für Fuß- und Radverkehr zu verbessern. Zu überlegen ist, ob Ampeln durch Zebrastreifen ersetzt werden können, wenn dort Tempo 20 oder 30 gilt. In welchen Straßen und Gebieten sollte Tempo 30 kommen? Auch das lest ihr in unserer ausführlichen Stellungnahme:

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zum Stadtgeschwindigkeitskonzept der Stadt Stuttgart

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Nopper,
sehr geehrte Herren Bürgermeister Maier, Pätzold und Thürnau,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik,

der ADFC Stuttgart begrüßt das neue Stadtgeschwindigkeitskonzept, wie es in der Fachzeitschrift „Straßenverkehrstechnik“, Ausgabe 1/2026, veröffentlicht wurde. Das Konzept zeigt endlich die Abkehr von der bisher oft autozentrierten Denkweise hin zu einer ausgewogenen Betrachtung der Belange aller Stadtbewohner*innen. Es berücksichtigt die Belange aller Verkehrsarten – den ÖPNV und den MIV ebenso wie den Rad- und Fußverkehr – sowie die Belange der Anwohner*innen. Auch eine realistische Einordnung der Möglichkeiten, den Verkehr auf der Straße zu organisieren, der oft durch eine geringe Gesamtbreite begrenzt ist, und die Berücksichtigung besonders „schützenswerter“ Gruppen halten wir für richtig. Auch der Gesundheitsschutz (insbesondere Lärm) ist eine wichtige Größe, die in einem solchen Konzept nicht fehlen darf.

Es ist wichtig, das Stadtgeschwindigkeitskonzept soweit rechtlich möglich umzusetzen und dabei alle Spielräume auszunutzen, die die aktuellen Regelungen bieten. Das wird deutliche positive Auswirkungen haben:
    •  Mehr Attraktivität und Sicherheit für den nichtmotorisierten Verkehr.
    •  Bessere Gesundheit durch mehr Bewegung im Freien.
    •  Bessere Gesundheit durch weniger Lärm und weniger Luftschadstoffe – es kann schließlich nicht das Ziel sein, Grenzwerte gerade eben noch einzuhalten, sondern es muss darum gehen, sie möglichst deutlich zu unterschreiten, um die Gesundheitsrisiken für alle so gering wie möglich zu halten.
    •  Weniger Unfälle, weniger Leid durch Schmerzen, durch Beeinträchtigungen aufgrund von Unfallfolgen oder gar durch Verluste von Mitmenschen.

Diese Wirkungen können noch deutlich verstärkt werden, wenn die prognostizierte Reduktion des MIV um ca. 10.000 Fahrten pro Tag eintritt oder noch übertroffen wird.
Wir vom ADFC Stuttgart begrüßen auch die Absicht, in wichtigen Geschäftsstraßen Tempo 20 einzuführen. Auch wenn viele Radfahrerinnen und Radfahrer schneller als 20 km/h fahren können, ist das für uns kein Grund, Tempo 20 in solchen Straßen abzulehnen.

Auch wenn das Konzept sehr gut gelungen ist, haben wir im Detail noch einige Änderungsvorschläge:

Es ist etwas verwunderlich, dass in vielen Geschäftsstraßen wie der Ostendstraße, der Gablenberger Hauptstraße und Schwabstraße und in den Zentren von Degerloch, Bad Cannstatt, Vaihingen und Weilimdorf Tempo 20 vorgesehen ist, aber nicht in der Stuttgarter Straße in Feuerbach (gemeint ist der zentrale Teil, der als Einbahnstraße geregelt ist) und in der Unterländer Straße in Zuffenhausen. Tempo 20 in der Schwabstraße sollte in jedem Fall auf den ganzen Hölderlinplatz ausgedehnt werden, um den herum es besonders viele Geschäfte gibt.

Außerdem gibt es etliche Straßen, die zwar keine Wohnbebauung haben, aber für den Radverkehr sehr wichtig sind. Besonders Am Wallgraben in Vaihingen ist Tempo 30 erforderlich, da die dortigen Schutzstreifen die Möglichkeit suggerieren, Radfahrer zu überholen, aber kein Platz dafür da ist, dies mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu tun.
Andere für den Radverkehr wichtige Straßen ohne geeignete Radinfrastruktur sind die Lotterbergstraße (Kreisverkehr bis inklusive Bahndurchlass), die Krailenshaldenstraße, die Wernerstraße, nahezu die ganze Schwieberdinger Straße, die Strohgäustraße, die Benzenäckerstraße, die Mercedesstraße, die Haldenstraße und Teile der Augsburger Straße. Auch in gänzlich unbebauten Straßen ohne Radweg sollte der Radverkehr besser geschützt werden, zum Beispiel in der Steinhaldenstraße auf Höhe des Friedhofs. Hier wäre es denkbar, Tempo 30 übergangsweise zu erlassen, bis ein Radweg gebaut ist. Um die Garbe herum sowie im Bereich Albstraße/Sigmaringer Straße sollte Tempo 30 selbstverständlich sein, denn hier sind viele Fußgänger*innen bzw. Schüler*innen unterwegs.

In Hofen an der Wagrainstraße und in der Hofener Straße bis zur Reinhold-Maier-Brücke schlagen wir überdies eine Fahrradstraße (Kfz frei) vor. Dies wäre unter der Woche eine gute Möglichkeit, ein Miteinander von Rad-, Auto- und Fußverkehr zu organisieren.

In der Innenstadt sollte der Bereich vor dem Hauptbahnhof auf Tempo 20 reduziert werden, solange die angestrebte Verkehrsberuhigung noch nicht umgesetzt ist. Auch in der Theodor-Heuss-Straße sollte ganztägig Tempo 30 gelten anstelle der tageszeitabhängigen Regelung. Dann könnten möglicherweise die Fußgängerampeln durch „Zebrastreifen“ ersetzt werden, was für alle Verkehrsteilnehmer*innen ein großer Gewinn wäre. Der Radverkehr ist durch die zahlreichen Ampeln besonders stark benachteiligt, da diese für die Höchstgeschwindigkeit des MIV optimiert sind („grüne Welle“) wodurch Radfahrer*innen oft das Nachsehen haben und fast eine „rote Welle“ vorfinden, sofern sie nicht besonders schnell fahren.

Auch sonst sollte geprüft werden, wo Ampeln nach der Geschwindigkeitsreduzierung überhaupt noch benötigt werden, anstatt sie alle anzupassen oder zu erneuern. Dort, wo sie unverzichtbar sind, z.B. an sehr großen Kreuzungen, ist es sehr wichtig, sie im Zusammenhang mit der geplanten Anpassung und Erneuerung für den Fußverkehr und für den Radverkehr zu optimieren. Dies gilt selbstverständlich auch für die berüchtigte Anlage am Charlottenplatz, an der es bei der Querung der Planie nach wie vor lange Wartezeiten auf einer Verkehrsinsel gibt.

Eine häufige Befürchtung im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsreduzierungen betrifft mögliche Verlagerungseffekte in kleinere Straßen. Solchen Schleichverkehr gibt es aber heute schon und es ist klar, dass dagegen vorzugehen ist. Beispiele sind die Alte Weinsteige, die Hasenbergsteige, der Zuckerleweg oder die Panoramastraße. Wir könnten noch viele weitere nennen, sowohl solche, in denen legal gefahren werden darf, als auch solche, durch die trotz Verbot bzw. Anlieger-frei-Regelung hindurchgefahren wird. Wir schlagen daher vor, zusätzlich ein Schleichverkehrs-Vermeidungskonzept oder „Ruhige-Wohnstraßen-Konzept“ zu erstellen. Dieses sollte dann sowohl die problematischen Straßenzüge nennen als auch Maßnahmen, die jeweils ergriffen werden – seien es Durchfahrsperren, gegenläufige Einbahnregelungen für den MIV oder „wasserdichte“ Kontrollen.

Freundliche Grüße
Tobias Willerding
Vorsitzender des ADFC Kreisverbands Stuttgart

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https://stuttgart.adfc.de/artikel/autos-abbremsen-vorrangregeln-aendern

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