Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC Gerhard Westrich

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zum Thema Falschparken

Der ADFC fordert den Gemeinderat auf, im Doppelhaushalt Mittel bereitzustellen, um dem zunehmenden Falschparken gegenzusteuern.

Stellungnahme des ADFC Stuttgart zum Thema Falschparken in Stuttgart


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Nopper, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,


im Laufe des vergangenen Jahres konnten die Stuttgarter Bürgerschaft wieder Zeuge werden, wie die Stadtverwaltung falsch parkenden Autos scheinbar machtlos gegenübersteht. Selbst anhaltende Hinweise und Proteste von Bürgern zu bekannten Problemstellen wie z. B. die aufgehobenen Parkplätze an der Theodor-Heuss-Straße nebem dem Radfahrstreifen oder rund um die Stadtbibliothek münden allenfalls in halbherzigen Maßnahmen mit temporärer Wirkung.

Deswegen sollte der Gemeinderat von Stuttgart im Rahmen vom Doppelhaushalt Maßnahmen ergreifen um gegenzusteuern:
 

  1. Finanzielle Zulagen für Stellen in der Verkehrsüberwachung beschließen um die Attraktivität zu steigern. Außerdem braucht es weitere Personalstellen in der Bußgeldstelle, um Anzeigen zu bearbeiten. Die Stadt Stuttgart verdient Millionen mit Bußgeldern! Gerade in Zeiten von knappen Kassen ist die Zurückhaltung des Gemeinderats in keinster Weise nachzuvollziehen.
  2. Personal für bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) beschließen
  3. Öffentliche Abschleppmaßnahmen wie schon bei der Kampagne „Stuttgart parkt fair“
  4. Die Verwaltung priorisiert die Ahndung von verkehrssicherheitsrelevanten Falschparkern höher als die Kontrolle von Anwohnerparkausweisen.
  5. Die Verwaltung prüft die Anschaffung von Scan-Cars, sobald das Bundesverkehrsministerium die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.

Langfassung:
Der umfassende Schulweg-Check des Teams der Kidical Mass im letzten Jahr hat gezeigt, dass es sich beim Falschparken um ein großflächiges ernstzunehmendes und stadtweites Problem handelt. Selbst die Bedürfnisse von schwachen unerfahrenen Verkehrsteilnehmern wie Kindern, die zu Fuß unterwegs sind, finden mit Ausnahme kurzzeitiger Aktionen zu Schuljahresbeginn keine nachhaltige Berücksichtigung. Sofern überhaupt Verwarngelder verhängt werden, scheinen diese von den Autofahrern bereits in ihr Verhalten eingepreist zu sein und damit nicht zu wirken.

Maßnahmen im Zuge des aktuell stattfindenden Volksfestes zeigen aber, dass eine rigide Verfolgung von Falschparkern unmittelbar öffentlich registriert wird (wie z. B. in einem aktuellen Artikel der Bild-Zeitung) und somit sicherlich abschreckend wirkt.

Angesichts dieser Priorisierung von Maßnahmen des Ordnungsamtes zulasten des Alltags der Stuttgarter ist das totale Schweigen des Stuttgarter Gemeinderats zum Thema Falschparken erschreckend. Ein kurzer Blick in den Sitzungskalender ergibt, dass sich der Gemeinderat seit dem Dezember 2019 nicht mehr wirklich mit dem Thema Falschparken beschäftigt hat. Auch hat bisher keine Fraktion im Rathaus einen Antrag zu diesem Thema für den Doppelhaushalt gestellt! Das kann so nicht weitergehen!

Weil Falschparken nicht nur Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer hervorruft, sondern Verkehr insgesamt unattraktiv macht, ist es uns ein wichtiges Anliegen, eine nachhaltige Verbesserung anzumahnen.

Falschparker auf der vorhanden Radinfrastruktur müssen ebenso konsequent verfolgt werden wie Falschparker, die (vor allem an Kreuzungen und Einmündungen) den Radverkehr im Mischverkehr beeinträchtigen. Die eingeschränkten Sichtachsen durch Falschparker an Kreuzungen sind nicht nur für Kinder auf ihrem Schulweg gefährlich. Dies zeigt der schwere Unfall an der Kreuzung Vogelsang-/Rückertstraße zwischen einem Radfahrer und einem Kfz-Fahrer im Juli dieses Jahres.

Im Fokus der Öffentlichkeit steht aktuell insbesondere die Situation an der Theodor-Heuss-Straße, wo der Gemeinderat die Parkplätze längs des Radstreifens aufgehoben hat, dort aber weiterhin geparkt wird. Die sichere Nutzung des an dieser Stelle zu schmalen Radstreifens wird durch diese illegal parkenden Fahrzeuge deutlich eingeschränkt. Das hat die Stuttgarter Polizei kürzlich sogar dazu veranlasst, an einem Sonntag entgegen ihrer sonstigen Einschätzung, dass sie für „ruhenden Verkehr“ nicht zuständig sei, umfangreiche Verwarngelder zu verhängen.

Wir fordern den Gemeinderat auf, die Aufgabenteilung zwischen Ordnungsamt und Polizei grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Die Zunahme des Radverkehrs erfordert eine angemessene Berücksichtigung dieses Verkehrsmittels in der Definition von „fließendem Verkehr“. Die oft geäußerte Empfehlung, solche Hindernisse könnten mit Rücksichtnahme einfach umfahren werden, lässt negative Folgen unberücksichtigt: Reduzierung des Sicherheitsgefühls und der Durchschnittsgeschwindigkeit, geringere Attraktivität von Rad- und Fußverkehr. Die Argumentation lehnen wir außerdem mit dem Hinweis ab, dass in Stuttgart zunehmend auch weniger geübte Radfahrende und Kinder auf dem Fahrrad unterwegs sind und Radinfrastruktur nutzen. Der Schutz durch Radinfrastruktur entfällt unmittelbar, wenn diese versperrt ist und Radfahrende in den Autoverkehr ausweichen müssen.

In der Planung von Radinfrastruktur finden die Bedürfnisse von Kindern zunehmend Berücksichtigung; entfällt die Schutzwirkung in der Nutzung, sind die getätigten Aufwände und Ausgaben für Radinfrastruktur wirkungslos.
Entscheidet man sich z. B. wie in der Waiblinger Straße gegen einen baulich geschützten und getrennten Radweg, bedarf dieser in der Folge dennoch eines Schutzes gegen Falschparker, damit die Infrastruktur von den Nutzern angenommen wird.

Der Aufwand für das Verfolgen von Parkvergehen muss immer mit den deutlich höheren Aufwänden und den langen Planungszeiten für sichere Infrastruktur ins Verhältnis gesetzt werden.

Daher fordern wir neben der Neudefinition des „fließenden Verkehrs“, dass das Thema Falschparken auch offensiv im Doppelhaushalt angegangen wird.

Der Gemeinderat sollte die folgenden, wirksamen Maßnahmen beschließen:
 

  1. Finanzielle Zulage für Stellen in der Verkehrsüberwachung

    Viele Stellen in der Verkehrsüberwachung sind unbesetzt. Dies hat vermutlich – genau wie bei den unterbesetzten Bürgerbüros – damit zu tun, dass Stellen eher unbeliebt sind. Niemand möchte sich beschimpfen lassen und es gibt derzeit genügend berufliche Alternativen. Deswegen muss der Gemeinderat jetzt sofort eine massive finanzielle Zulage beschließen, damit die Stellen in der Verkehrsüberwachung wieder attraktiv werden und die Stadt Stuttgart Personal akquirieren kann! Ohne finanzielle Anreize geht es nicht!
    Neben den Stellen mit Bürgerkontakt müssen auch die Stellen im „Back-Office“ des Ordnungsamtes verstärkt werden. Die Aussage der Stadt, dass Meldungen der Bürger nur bearbeitet werden können, wenn Kapazität vorhanden ist, zeigt den dringenden Bedarf. Engagierte Stuttgarter sollten nicht als Denunzianten betrachtet werden. Die qualifizierten Meldungen zu Problempunkten in der Stadt sollten vom Ordnungsamt als bürgerliche Unterstützungsleistung bei der Verfolgung von Parkvergehen genutzt werden.
    Die Stadtverwaltung nimmt Millionen Euro durch die Bußgelder ein. Es ist unverständlich, warum der Gemeinderat nicht weiteres Personal beschließt um die Haushaltslage zu verbessern. Das Potential ist noch lange nicht ausgeschöpft.
     
  2. Personal für strukturelle bauliche Verbesserungen
    Der Gemeinderat sollte sich für mehr Personal in den Ämtern starkmachen, welches notorische Falschparker-Hotspots konsequent und wesentlich schneller als am Mailänder Platz mit Pollern versieht oder ähnliche Maßnahmen umsetzt.
     
  3. Falschparken priorisieren 
    Der Gemeinderat sollte beschließen, dass bei knappen Ressourcen die Kontrolle von Falschparkern Vorrang vor der Kontrolle des Parkraummanagements hat. Denn falschparkende Autos stellen (wie oben ausgeführt) eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Ob jemand mit oder ohne Ausweis bzw. Parkticket auf einem legalen Parkplatz parkt, ist demgegenüber weniger wichtig.
     
  4. Kampagne gegen Falschparken machen
    Als Begleitmaßnahme sollte der Gemeinderat öffentlichkeitswirksame Aktionen an Falschparker-Hotspots beschließen, die auch das Abschleppen von Fahrzeugen beinhalten. Die positiven Erfahrungen an der neu eingerichteten Fahrrad-Popup-Spur in Kaltental zeigen, dass konsequente Verfolgung von Falschparken schnell auch zu einem geänderten Verhalten der Autofahrer führen.
     
  5. Einsatz automatisierter Überwachungssysteme (Scan Cars)
    Da die Verkehrsüberwachung nicht immer überall zugegen sein kann, sollte der Gemeinderat den Einsatz automatisierter Überwachungssysteme prüfen lassen, sobald das Bundesverkehrsministerium die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. (https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Scan-Cars-gegen-Falschparker-Hamburgs-Plaene-muessen-warten,falschparker146.html).

Viele Grüße

Tobias Willerding
Kreisvorsitzender ADFC Stuttgart

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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